Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2009 - Az.: 325 O 85/09
Leitsatz:

1. Es ist nicht per se untersagt, Gerichtsurteile nicht anonymisiert und unter Nennung des Namens eines Beteiligten zu veröffentlichen. Dient die Veröffentlichung jedoch nur dazu, eine der Prozessparteien an den Pranger zu stellen, tritt das Allgemeine Informationsinteresse im Rahmen einer Interessensabwägung in den Hintergrund und das Urteil ist zu schwärzen.
2. Ein Webhosting-Dienst haftet erst ab Kenntnis für die Rechtsverletzungen seiner Kunden. Erfolgt trotz Hinweises keine Löschung des nicht anonymisierten Urteils, so haftet der Diensteanbieter als Mitstörer.

Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 20.03.2009 - Az.: 4 OH 49/09
Leitsatz:

Werden in einer Internet-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Filme zum Download angeboten, hat der Rechteinhaber gegen den entsprechenden Internet-Service-Provider einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der persönlichen Daten der Nutzer ermittelter IP-Adressen, die zur Identifizierung der mutmaßlichen Verletzer nötig sind.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 01.09.2009 - Az.: 6 W 47/09
Leitsatz:

Werden in einer Internet-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Filme zum Download angeboten, hat der Rechteinhaber gegen den entsprechenden Internet-Service-Provider einen Anspruch darauf, dass dieser die persönlichen Daten der Nutzer ermittelter IP-Adressen, die zur Identifizierung der mutmaßlichen Verletzer nötig sind, einstweilen sichert und nicht wie üblich nach drei Tagen löscht.

Landgericht Kiel, Beschluss v. 02.09.2009 - Az.: 2 O 221/09
Leitsatz:

1. Der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch rechtfertigt keine pauschale Überprüfung aller Anschlussinhaber, die möglicherweise eine Rechtsverletzung begangen haben. Eine "Rasterfahndung" ist nicht erlaubt.
2. Wird ein Musikalbum nur einmal heruntergeladen, ist nicht von einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß zu sprechen.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 04.05.2009 - Az.: 9 OH 197/09
Leitsatz:

Der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch ist dann nicht durchsetzbar, wenn die Verkehrsdaten rechtlich oder tatsächlich nicht herausgegeben werden können. Dem Antrag auf Auskunft fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis und er ist bereits prozessual unzulässig.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 6 U 65/09
Leitsatz:

Stellt ein Dritter eine Vielzahl von KK-Anträgen an die DENIC mit dem Ziel, das WHOIS-Register ändern zu lassen, obwohl der Domaininhaber damit nicht einverstanden ist, haftet derjenige als Täter der Verletzungshandlung auf Schadensersatz.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 2 U 1388/09
Leitsatz:

Folgende Klauseln des Telekommunikationsunternehmens 1&1 sind aufgrund unangemessener Benachteiligung unwirksam.





"Webhoster ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Webhoster für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht."
"Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien."
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Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.09.2010 - Az.: 12 O 319/08
Leitsatz:

Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis. Sie kommt ihren Prüfungspflichten ausreichend nach, wenn sie die betreffenden Dateien unverzüglich nach Kenntniserlangung löscht. Andernfalls muss der Inhaber der Urheber- oder Verwertungsrechte explizit darlegen, welche Sicherheitsvorkehrungen konkret in Frage kommen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 21.12.2010 - Az.: I-20 U 59/10
Leitsatz:

Der Internetdienst Rapidshare, der seinen Usern Speicherplatz zur Verfügung stellt, haftet nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer.