Urteile nach Gerichten
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 11.12.2008 - Az.: C-52/07
- Leitsatz:
1. Wird die Vergütung für die Fernsehübertragung urheberrechtlich geschützter Musikwerke nach den Einnahmen des Senders berechnet und dabei der Musikanteil des Senders berücksichtigt, so ist dies kartellrechtlich zulässig, soweit es keine andere Methode gibt, die ohne großen Kosten- und Verwaltungsaufwand die Nutzung dieser Werke und den Zuschaueranteil genauer feststellen und mengenmäßig bestimmen kann.
2. Es kann einen Kartellrechtsverstoß darstellen, wenn eine Verwertungsgesellschaft öffentliche und private Fernsehsender unterschiedlich behandelt. Jedoch sind die einzelnen Umstände genau zu prüfen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 139/05
- Leitsatz:
Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 168/05
- Leitsatz:
Eine unangemessen hohe Vertragsstrafenregelung unter Kaufleuten ist gerichtlich überprüfbar. Jedoch hat das Gericht die Vertragsstrafe nicht auf einen angemessenen Betrag, sondern lediglich auf einen gerade noch vertretbaren Betrag herabzusetzen.
- Landgericht Aachen, Beschluss v. 08.07.2008 - Az.: 68 Qs 56/08
- Leitsatz:
1. Für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht einer Straftat nach § 184 b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) reicht es nicht aus, wenn der Beschuldigte bei einer Gesamtverweildauer von nur 45 Sekunden im Rahmen einer einzigen Internet-Verbindung 46 Bilddateien in Form von Thumbnails auf seinen Rechner lädt.
2. Denn unter Berücksichtigung der kurzen Verbindungszeit erscheint es unwahrscheinlich, dass der Server mit den kinderpornographischen Bildern gezielt aufgesucht und Dateien heruntergeladen wurde. Vielmehr ist es wahrscheinlicher, dass es zum Übersenden der Bilder nur durch Verlinkung mit anderen pornographischen Webseiten oder durch entsprechende Pop-Ups gekommen ist. - Amtsgericht Aachen, Urteil v. 10.08.2007 - Az.: 5 C 108/07
- Leitsatz:
1. Wer die Vergütung aus einem Online-Werbevertrag (hier: Einblendung von Layern) beansprucht, ist grundsätzlich beweispflichtig für die ordnungsgemäße Durchführung aller Leistungen.
2. Erteilt das abrechnende Online-Werbenetzwerk jedoch eine entsprechende Gutschrift, tritt eine Beweislastumkehr ein, so dass das Werbenetzwerk für die nicht ordnungsgemäße Durchführung beweispflichtig ist. - Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07
- Leitsatz:
Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 110 Abs. 1 TKG iVm. § 4 Abs. 2 TKÜV auf Kosten des privaten Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 110 Abs. 1 TKG iVm. § 4 Abs. 2 TKÜV auf Kosten privater Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
2. Das verwaltungsrechtliche Gerichtsverfahren wird daher ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 113 a TKG (sog. Vorratsdatenspeicherung) auf Kosten privater Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
2. Diese Verpflichtung wird daher bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. - Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 113 a TKG (sog. Vorratsdatenspeicherung) auf Kosten privater Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
2. Diese Verpflichtung wird daher bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. - Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08
- Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 113 a TKG (sog. Vorratsdatenspeicherung) auf Kosten privater Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
2. Diese Verpflichtung wird daher bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur darf den TK-Anbietern bis dahin keine Sanktionen auferlegen.