Urteile nach Gerichten
- Landgericht Nuernberg, Beschluss v. 22.09.2008 - Az.: 3 O 8013/08
- Leitsatz:
Ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß" nach § 101 Abs.1 UrhG ist bereits ab einer Anzahl von 13 Musikstücken (Album) gegeben.
- Landgericht Nuernberg, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 3 O 6208/06
- Leitsatz:
Zur Frage, wann ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß", der einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.1 UrhG begründet, gegeben ist.
- Landgericht Nuernberg-Fuerth, Urteil v. 16.10.2008 - Az.: 6 O 9057/07
- Leitsatz:
1. Aus der Vereinbarung, dass der Verpächter einer Domain an den durch die Domain erzielten Umsätzen anteilig beteiligt wird (Umsatzpacht), ergibt sich keine automatische Verpflichtung des Pächters, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Vielmehr muss eine solche Pflicht ausdrücklich vertraglich geregelt werden.
2. Der Pächter ist daher befugt, die verpachtete Domain in der Weise zu nutzen, dass er von ihr zahlreiche Links auf eine andere, eigene Internetseite setzt. Die durch die diese andere Internetseite erzielten Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzpacht.
- Landgericht Offenburg, Beschluss v. 17.04.2008 - Az.: 3 Qs 83/07
- Leitsatz:
1. Eine dynamische IP-Adresse gehört zu den Bestandsdaten und nicht zu den Verkehrsdaten.
2. Für eine Auskunftserteilung über den Anschlussinhaber bedarf es somit keiner richterlichen Anordnung, sondern es reicht ein einfaches Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden nach § 113 TKG aus. - Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss v. 01.12.2008 - Az.: 1 W 76/08
- Leitsatz:
1. Ein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider gemäß § 101 UrhG liegt nur dann vor, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß vorliegen.
2. Bei einem einmaligen Album-Download ist sowohl wegen der Anzahl als auch der Geringe der Rechtsverletzungen nicht von einem gewerblichen Ausmaß auszugehen.
- Landgericht Oldenburg, Beschluss v. 15.09.2008 - Az.: 5 O 2421/08
- Leitsatz:
1. Für einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bedarf es einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr.
2. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsanspruchs nach § 101 Abs.7 UrhG reicht es für die Glaubhaftmachung des geschäftlichen Verkehrs aus, wenn ein vollständiges Musikalbum, das erst vor einer Woche veröffentlicht wurde, zum Download angeboten wird.
- Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil v. 22.10.2014 - Az.: 1 U 25/14
- Leitsatz:
Ein Registrar haftet ab Kenntnis für Domains, auf denen der Zugang zu urheberrechtswidrigen BitTorrent-Dateien vermittelt wird (hier: H33t.com).
- Oberlandesgericht Saarbruecken, Urteil v. 29.10.2008 - Az.: 1 U 361/08
- Leitsatz:
1. Im Rahmen einer vergleichenden Werbung über Versicherungsverträge ist es zulässig, den Vergleich aufgrund einer konkreten Versicherungssumme für verschiedene Anbieter vorzunehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass der Werbende bei einer geringeren Versicherungssumme nicht das günstigste Angebot stellt.
2. Es ist jedoch unlauter, mit den Behauptungen „die günstigste Risikolebensversicherung“ oder „bester Direkt-Lebensversicherer Deutschlands“ zu werben, wenn der Werbende nur für eine bestimmte Mindestversicherungssumme der günstigste Anbieter ist.
- Landgericht Saarbruecken, Beschluss v. 28.01.2008 - Az.: 5 (3) Qs 349/07
- Leitsatz:
Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Filesharing ist der Musikindustrie keine Akteneinsicht zu gewähren, da dem überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen. Denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 18.06.2014 - Az.: 6 U 51/13
- Leitsatz:
Der Tech-C haftet grundsätzlich nicht für etwaige Markenverletzungen, die der Domain-Inhaber begeht.

