Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Beschluss v. 04.05.2009 - Az.: 9 OH 197/09
Leitsatz:

Der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch ist dann nicht durchsetzbar, wenn die Verkehrsdaten rechtlich oder tatsächlich nicht herausgegeben werden können. Dem Antrag auf Auskunft fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis und er ist bereits prozessual unzulässig.

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 15.12.2008 - Az.: 137 C 317/08
Leitsatz:

Organisiert ein Verein einen verkaufsoffenen Sonntag und holt hierfür die erforderlichen behördlichen Genehmigungen ein, so ist er nicht dafür verantwortlich, wenn Dritte im Rahmen des Stadtfestes Musikdarbietungen veranlassen, ohne die erforderlichen GEMA-Gebühren zu zahlen.

Amtsgericht Koeln, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: 120 C 373/06
Leitsatz:

Der Domain-Inhaber hat im Falle eines Providerwechsels einen Anspruch darauf, dass der bisherige Provider alle notwendigen Maßnahmen einleitet, damit der Transfer erfolgreich verläuft.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 31.08.2018 - Az.: 6 U 4/18
Leitsatz:

Domain-Registrar haftet für rechtsverletzende Domains ab Kenntnis

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 18.07.2014 - Az.: 6 U 192/11
Leitsatz:

Ein Access-Provider ist nicht zu Netzsperren verpflichtet.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 01.08.2018 - Az.: 19 W 32/18
Leitsatz:

Domain-Registrar muss Infos zu Tech-C und Admin-C aufgrund von DSGVO nicht weiter speichern

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 27.03.2015 - Az.: 6 U 134/14
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage eines Telekommunikations-Unternehmens
"Beim Herunterladen verdoppelt sich die Geschwindigkeit im VDSL-Netz von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s. Beim Heraufladen vervierfacht sich die Geschwindigkeit sogar. Von 10 auf 40 MBit/s."
ist irreführend, wenn es sich bei den angegebenen Werten um Maximal-Geschwindigkeiten handelt, die jedoch nicht immer (u.a. wegen technischer Gegebenheiten oder Auslastung des Netzes) erreicht werden.

2. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher grundsätzlich bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind, so dass sie Werbung mit der Übertragungsgeschwindigkeit vor diesem Hintergrund zu verstehen ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Werbeangaben auf noch nicht allgemein bekannte Techniken (hier: Vectoring) bezieht.

Landgericht Köln, Urteil v. 13.05.2015 - Az.: 28 O 11/15
Leitsatz:

Zu den Prüfpflichten eines Domain-Registrars bei rechtswidrigen Äußerungen Dritter

Landgericht Krefeld, Beschluss v. 01.08.2008 - Az.: 21 AR 2/08
Leitsatz:

In Filesharing-Strafverfahren ist grundsätzlich das Interesse des jeweils durch die IP-Adresse ermittelten Anschlussinhabers zu berücksichtigen bzw. dem Anschlussinhaber u.U. rechtliches Gehör zu gewähren, bevor Dritten (hier: Musikindustrie) Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte gewährt wird.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 13.11.2003 - Az.: 12 S 2595/03
Leitsatz:

Wer Dritten die Möglichkeit anbietet, Sub-Domains einzurichten, ist verpflichtet, die Identität der Dritten zu ermitteln. Tut er dies nicht, verletzt er seine Verkehrsicherungspflicht und haftet als Mitstörer.