Zur Voraussetzung der Speicherungspflicht dynamischer IP-Adressen durch Provider
Leitsatz
Ein Internet-Provider darf dynamische IP-Adressen für bis zu 7 Tage speichern, wenn dies einer abstrakten Gefahrenabwehr und Beseitigung von Störungen dient. Dabei ist es für die Datenerhebung nicht einmal erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Fehlern oder Störungen gegeben sind. Der Kunde kann einen Anspruch auf sofortige Löschung der Daten nur dann geltend machen, wenn der Provider nicht beweisen kann, dass die Speicherung, z.B. zur Ermittlung des Entgelts, erforderlich ist.
Sachverhalt
Der Kläger war Kunde bei der Beklagten, einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen. Der Kläger ging gegen die Beklagte vor und begehrte die sofortige Löschung der seinem Rechner zugeteilten IP-Adressen nach dem jeweiligen Ende der Internetverbindungen.
Die Beklagte erklärte, dass sie die IP-Adressen für einen gewissen Zeitraum nach Beendigung der jeweiligen Verbindung speichere, um das angefallene Entgelt genau berechnen zu können sowie Störungen oder Fehler eingrenzen zu können. Die Vorinstanz verurteilte die Beklagte nur dazu, die IP-Adressen spätestens nach 7 Tagen zu löschen. Hiergegen legte der Kläger Rechtsmittel ein.
Entscheidungsgründe
Das höchste deutsche Gericht erklärte, dass Internet-Provider dynamische IP-Adressen speichern dürften, wenn dies durch eine gesetzliche Regelung gestattet sei.
Dies sei vorliegend mit § 100 TKG der Fall. Zum Erkennen und Eingrenzen von Störungen oder Fehlern dürfe der Internet-Provider dynamische IP-Adressen speichern. Dabei sei es hier für die Datenerhebung noch nicht einmal erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger Störungen gegeben sein müssten. Entscheidend sei, dass die Maßnahme erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig sei.
Dem Kunden stehe ein Anspruch auf sofortige Löschung der Daten nur dann zu, wenn der Provider nicht beweisen könne, dass die Speicherung z.B. zur Ermittlung des Entgelts erforderlich sei.