Urteile neu online gestellt

 
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 166/13
Leitsatz:

1. Die Simyo GmbH darf kein Extra-Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen.

2. Die Klausel der Simyo GmbH

"Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht."

ist unwirksam, da sie eine unzulässige Zugangsfiktion zum Nachteil des Kunden beinhaltet.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 26.11.2013 - Az.: 104 C 146/13
Leitsatz:

Der Nutzer einer Flatrate hat gegen seinen Telekommunikationsanbieter keinen Anspruch auf einen Einzelverbindungsnachweis.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 18.07.2014 - Az.: 6 U 192/11
Leitsatz:

Ein Access-Provider ist nicht zu Netzsperren verpflichtet.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2014 - Az.: 27 K 7499/13
Leitsatz:

Eine Person, über die in ehrveletzender Weise auf anonymen Webseiten berichtet wird, hat keinem Anspruch gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, dass diese entsprechende Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider erlässt, um den Zugang zu den anonymen Seiten zu unterbinden.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.05.2014 - Az.: I ZB 71/13
Leitsatz:

1. Die Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1 UrhG gegen einen Internet-Provider auf Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse dienen der Vorbereitung eines konkret bevorste henden Rechtsstreits gegen die Person, die für eine über diese IP- Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist; sie sind daher gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstatten, soweit sie zur zweck- entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

b) Die Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1 UrhG gegen einen Internet-Provider auf Auskunft über die Inhaber mehrerer IP-Adressen sind nur insoweit im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendige Kosten eines nachfolgenden Rechtsstreits gegen eine Person, die für eine über eine dieser IP-Adressen begangene Urheber- rechtsverletzung verantwortlich ist, als sie anteilig auf diese Person entfallen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 25.09.2014 - Az.: 6 U 111/14
Leitsatz:

Die Werbeaussage für einen Mobilfunk-Tarif "Immer Netz... hat der Netzer" ist keine irreführende Aussage, da der verständige Verbraucher nicht davon ausgeht, dass er immer und überall eine Netzabdeckung hat. Jeder Verbraucher weiß vielmehr aus eigener Erfahrung, dass in bestimmten Situationen (Bahnfahrten, Tunnels, Täler, Keller, etc.) Funklöcher auftreten können. Vielmehr handelt es sich bei der Aussage um einen Hineis auf eine relativ hohe Netzabdeckung.

Landgericht München_I, Urteil v. 11.07.2014 - Az.: 21 O 854/13
Leitsatz:

Ein Sharehosting-Dienst, der urheberrechtswidrige Dateien seiner User trotz Kenntnis nicht löscht, haftet ab Kenntnis auf Unterlassung und Schadensersatz.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil v. 22.10.2014 - Az.: 1 U 25/14
Leitsatz:

Ein Registrar haftet ab Kenntnis für Domains, auf denen der Zugang zu urheberrechtswidrigen BitTorrent-Dateien vermittelt wird (hier: H33t.com).

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.10.2014 - Az.: 38 O 25/14
Leitsatz:

Die Vodafone-Werbung "Sky für unterwegs" mit der Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ ist irreführend, da das zur Verfügung gestellte Datumvolumen nicht ausreichend ist, um sämtliche Fussball-Spiele in einer akzeptablen Qualität zu sehen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.08.2014 - Az.: 4 Ws 71/14 - 141 AR 363/14
Leitsatz:

1. Für ein Webhosting-Unternehmen gelten die Haftungsprivilegien des TMG auch im Strafrecht.

2. Der Betreiber eines Webhosting-Hosting haftet für strafbare Inhalte auf Domains, die er hostet, somit nur dann, wenn er aktive positive Kenntnis hat. Ein fahrlässiges Nichtkennen reicht nicht aus.