Urteile neu online gestellt

 
Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 05.12.2007 - Az.: 2-03 O 526/07
Leitsatz:

1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können.

2. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.

Hinweis: Die Entscheidung wurde in der Beschwerdeinstanz durch das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08) bestätigt.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07
Leitsatz:

Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 110 Abs. 1 TKG iVm. § 4 Abs. 2 TKÜV auf Kosten des privaten Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07
Leitsatz:

Eine unberechtigte Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Tauschbörse begründet einen Schadensersatzanspruch des zu Unrecht Abgemahnten.

Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufung durch LG Hamburg (Urt. v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08) aufgehoben.

 

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2007 - Az.: 5 U 190/06
Leitsatz:

1. Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.

2. Eine IP-Sperre ist jedoch dann erlaubt, wenn der Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.07.2006 - Az.: 327 O 272/06
Leitsatz:

Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.10.2007 - Az.: 4 U 99/07
Leitsatz:

1. Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.

2. Eine IP-Sperre ist jedoch dann erlaubt, wenn der Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.12.2007 - Az.: 12 O 550/07
Leitsatz:

1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.

2. Zwischen einem Access-Provider und einem Online-Portal, dass pornographisches Material verkauft, besteht kein Wettbewerbsverhältnis.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08
Leitsatz:

1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können.

2. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.

Hinweis: Das OLG Frankfurt a.M. hat die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 05.12.2007 - Az.: 2-03 O 526/07) durch den vorliegenden Beschluss bestätigt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.01.2008 - Az.: 1-20 U 95/07
Leitsatz:

Der Betreiber einer Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer.

Hinweis: Das Urteil hebt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Düsseldorf (Urt. v. 23.05.2007 - Az.: 12 O 151/07) auf.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 02.01.2008 - Az.: 3-08 O 143/07
Leitsatz:

Die Schaltung von Werbung auf einer Internet-Plattform, auf der überwiegend urheberrechtswidrige oder jugendgefährdende Werke zum Download angeboten werden, begründet eine Mitstörerhaftung des inserierenden Unternehmens.