Urteile neu online gestellt
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 05.12.2007 - Az.: 2-03 O 526/07
- Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können.
2. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde in der Beschwerdeinstanz durch das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08) bestätigt.
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07
- Leitsatz:
Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 110 Abs. 1 TKG iVm. § 4 Abs. 2 TKÜV auf Kosten des privaten Telekommunikations-Dienstleister verfassungsgemäß ist, denn es werden Private für eigentlich staatliche Aufgaben entschädigungslos in Anspruch genommen.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07
- Leitsatz:
Eine unberechtigte Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Tauschbörse begründet einen Schadensersatzanspruch des zu Unrecht Abgemahnten.
Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufung durch LG Hamburg (Urt. v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08) aufgehoben.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2007 - Az.: 5 U 190/06
- Leitsatz:
1. Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
2. Eine IP-Sperre ist jedoch dann erlaubt, wenn der Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.07.2006 - Az.: 327 O 272/06
- Leitsatz:
Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.10.2007 - Az.: 4 U 99/07
- Leitsatz:
1. Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
2. Eine IP-Sperre ist jedoch dann erlaubt, wenn der Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.12.2007 - Az.: 12 O 550/07
- Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.
2. Zwischen einem Access-Provider und einem Online-Portal, dass pornographisches Material verkauft, besteht kein Wettbewerbsverhältnis.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08
- Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können.
2. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.
Hinweis: Das OLG Frankfurt a.M. hat die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 05.12.2007 - Az.: 2-03 O 526/07) durch den vorliegenden Beschluss bestätigt.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.01.2008 - Az.: 1-20 U 95/07
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer.
Hinweis: Das Urteil hebt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Düsseldorf (Urt. v. 23.05.2007 - Az.: 12 O 151/07) auf.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 02.01.2008 - Az.: 3-08 O 143/07
- Leitsatz:
Die Schaltung von Werbung auf einer Internet-Plattform, auf der überwiegend urheberrechtswidrige oder jugendgefährdende Werke zum Download angeboten werden, begründet eine Mitstörerhaftung des inserierenden Unternehmens.